27. Januar 2020
Teilnahmebedingungen für Leserfoto-Wettbewerbe der 360° medien
(1) Teilnahme
a) Die Teilnahme am 360° Leser-Fotowettbewerb ist kostenlos. Betreiber ist die 360° medien Christine & Andreas Walter GbR (360° medien), Nachtigallenweg 1, 40822 Mettmann. Teilnehmen kann jede natürliche Person, die das 18. Lebensjahr überschritten hat.
b) Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter der 360° medien sowie deren Angehörige. Mit der Teilnahme am Wettbewerb werden die Teilnahmebedingungen anerkannt.
c) Mit der Teilnahme, also der Einsendung eines Bildes, am Wettbewerb stimmt der Urheber/die Urheberin diesen Teilnahmebedingungen zu.
d) Die Fotos für den Leserfotowettbewerb können ganzjährig eingesendet werden.
e) Die Fotos können für die Magazine / Facebookseiten
- 360° HeimatReisen (Deutschland, Österreich und Schweiz)
- 360° DownUnder (Australien und Neuseeland)
- 360° NordAmerika (USA und Kanada)
- HeimatMomente
- BergischeMomente
an folgende Mailadresse geschickt werden: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
(2) Motive
a) Zugelassen sind Motive, die zu den entsprechenden Magazinen / Facebookseiten passen.
b) Die eingesendeten Fotos können auf der Website www.360grad-travel.club, in den Facebook-Fotogalerien sowie über weitere Social Media-Kanäle der 360° medien, in den entsprechenden 360° Magazinen und / oder in den jeweiligen 360° Leserfotokalendern veröffentlicht werden.
c) 360° medien behält sich das Recht vor, eingesandte Inhalte nicht zu veröffentlichen bzw. zu entfernen.
(3) Bewertung
a) Die eingereichten Fotos können in eine Leserfotogalerie - z.B. auf Facebook - eingestellt und dort bewertet werden. Die Teilnehmer an dem Wettbewerb erklären sich bereit, keine eigenen Postings als Werbung für die von ihnen eingereichten Fotos zu verfassen, um eine möglichst faire Bewertung zu gewährleisten.
b) Die Auswahl der Fotos, die in den Magazinen der 360° medien veröffentlicht werden, erfolgt durch die Redaktion des jeweiligen Magazins.
c) Die Auswahl der Fotos, die in dem 360° Leserfotokalender veröffentlicht werden, erfolgt unter Berücksichtigung der Facebook-"Likes" durch eine Fachjury in Zusammenarbeit mit der Redaktion des entsprechenden Magazins der 360° medien. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.
(4) Sieger und Sachpreise
a) Die Fotografen, deren Foto in einem der 360° Leserfotokalender veröffentlicht werden, erhalten jeweils kostenfrei fünf Exemplare des jeweiligen Kalenders zugeschickt. Für die Einsendung der Fotos werden in regelmäßigen Abständen unter allen Einsendungen Sachpreise ausgelobt. Eine Barauszahlung, Auszahlung in Sachwerten oder Tausch der Gewinne ist nicht möglich. Die Preise sind nicht übertragbar. Der Gewinner akzeptiert notwendige Änderungen des Gewinns. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
b) Die Fotografen, deren Fotos in einem der Magazine der 360° medien oder im 360° Leserfotokalender veröffentlicht werden, werden per E-Mail benachrichtigt. Darüber hinaus werden die Sieger und Siegerfotos auf Facebook bekannt gegeben.
(5) Fotos und Bildrechte
a) Jeder Teilnehmer darf mit maximal fünf Bildern am Wettbewerb teilnehmen. Die Fotos müssen per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! möglichst als JPEG-Datei eingereicht werden. Zip-Dateien und Downloadlinks werden aus Sicherheitsgründen nicht geöffnet und somit nicht berücksichtigt.
b) Die Bilder sollten im Querformat fotografiert worden sein, eine möglichst hohe Auflösung aufweisen und die Breite und Höhe des Bildes sollte mindestens 3200 (b) x 2400 (h) Pixel betragen. Zu jedem Bild sollte zudem eine kurze Motivbeschreibung hinzugefügt werden. Nicht zuzuordnende Bilder werden nicht berücksichtigt.
c) Jeder Fotograf, dessen Foto in den Wettbewerb aufgenommen wird, räumt der 360° medien die räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten, nicht ausschließlichen Nutzungsrechte einschließlich des Rechts zur Bearbeitung für den Wettbewerb, die Berichterstattung darüber (unabhängig davon in welchen Medien, also u.a. Print und Online), die Veröffentlichung in den 360°-Magazinen, die Öffentlichkeitsarbeit des und für den Fotowettbewerb(s) ein.
d) Der Teilnehmer erklärt, sämtliche Urheber- sowie sonstige Rechte an den eingesandten Fotos zu besitzen und dass darauf abgebildete Personen, die nicht nur Beiwerk zu einer Örtlichkeit oder Teil von abgebildeten öffentlichen Versammlungen sind, mit der Veröffentlichung einverstanden sind. Bei Personen unter 18 Jahren gilt das Einverständnis des Erziehungsberechtigten. Verstößt der Teilnehmer gegen seine Pflichten nach diesen Bedingungen oder besitzt er - entgegen dieser Erklärung - nicht alle Rechte an den eingesandten Inhalten oder sind die abgebildeten Personen nicht mit der Veröffentlichung einverstanden, so stellt er die 360° medien von allen Ansprüchen Dritter gänzlich frei.
e) Der Teilnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf Veröffentlichung der übermittelten Inhalte.
f) 360° medien behält sich ferner das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen auch unangekündigt für die Zukunft zu ändern.
(6) Datenschutz
Die eingereichten Fotos, Motivbeschreibung und der Name des Teilnehmers werden bei einer Veröffentlichung im Rahmen des Fotowettbewerbs oder sonstiger Publikationen (Berichterstattung über den Fotowettbewerb,Preisverleihung, Druck von Abbildungen etc.) an beteiligte Dritte weitergeben. Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich hiermit einverstanden.
(7) Sonstiges
a) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es findet deutsches Recht Anwendung. Erfüllungsort für alle sich aus dem Wettbewerb ergebenden Verpflichtungen ist Mettmann in Deutschland.
b) Dieser Wettbewerb steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Veranstalter ist nicht Facebook sondern die 360° medien, Nachtigallenweg 1, 40822 Mettmann.
(8) Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Klauseln ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bedingungen wirksam. An deren Stelle tritt eine entsprechende gültige Klausel. Gleiches gilt bei Vorliegen einer Regelungslücke.